
Ein großartiger CSD 2025 in Augsburg!
16. Juni 2025Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz!

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag ist letzten August in Kraft getreten – aber nur zur Voranmeldung. Die ersten Erklärungen beim Standesamt, mit denen dann Einzelne ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern konnten, gab es dann drei Monate später, im November. Das ist nun ein Jahr her – Anlass zur Freude!
179 Fälle in Augsburg – in einem Jahr
Wie das Standesamt mitteilt, gab es 179 Fälle, die in Augsburg ihre Änderung beurkundet bekommen haben.
- von männlich zu weiblich: 75 Menschen
- von weiblich zu männlich: 58 Menschen
- von männlich zu divers: 10 Menschen
- von weiblich zu divers: 16 Menschen
- vorher männlich, jetzt ohne Geschlechtseintrag: 6
- vorher weiblich, jetzt ohne Geschlechtseintrag: 14
Vielen Dank an das Standesamt
Den Geschlechtseintrag ändern zu können und den Namen dazu zu wählen, wie man sich schon immer gefühlt hat, bedeutet trans* Menschen sehr, sehr viel. Bisher war das über den schwierigen und kostspieligen Prozess des abgelösten Transsexuellengesetzes möglich. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz kam genau das – endlich Selbstbestimmung.
Wie leicht es geht kann, hat das Augsburger Standesamt bewiesen. Die Mitarbeitenden haben sich große Mühe gegeben, die Prozesse so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten. Während wir alle durch Vorschriften und Gesetze gebunden sind, gab es aber kaum den Eindruck, an Bürokratie zu scheitern. Für Unklarheiten gab es Antworten und für Probleme gab es Lösungen.
Für den CSD-Verein haben sich Mitglieder vom Vorstand mehrmals mit anderen Community-Vertreter*innen, Beratungsstellen und Vertreter*innen vom Standesamt und der Meldebehörde getroffen, um Feedback und strukturelle Themen konstruktiv zu besprechen.
Selbstbestimmungsgesetz selbst wahrnehmen
Wenn Du Dir überlegst, selbst Gebrauch vom SBGG zu machen, haben wir einen Leitfaden für Dich. Zusammen mit der trans* Gruppe von unseren Freund*innen von Queer Augsburg haben wir Erfahrungen gesammelt, zusammengeschrieben wie man das SBGG nutzen kann, was man mitbringen muss und wie es danach weitergeht – über den neuen Personalausweis und welchen Stellen Bescheid gegeben werden muss.



