Selbstbestimmungsgesetz in Augsburg
Seit November 2024 ist es in Deutschland und natürlich auch Augsburg möglich, die Erklärung im Sinne des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag abzugeben. Wir sind alle sehr glücklich darüber und freuen uns, dass der Vorgang im Vergleich zum abgelösten TSG viel einfacher geworden ist. Dennoch bleibt es viel Arbeit und kompliziert. Viele von uns haben bereits ihre Erfahrungen mit dem Prozess gesammelt und gemeinsam notiert, um es denjenigen leichter zu machen, die ihn nach uns gehen werden.
Wir haben unsere Erfahrungen in einem gemeinsamen Google-Dokument gesammelt und zusammengefasst. Dabei handelt es sich natürlich ausdrücklich nur um unsere Sammlung an Erfahrungen und wir können keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erheben.